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Tauglichkeit

Der Fallschirmsport kann heute von jeder durchschnittlich gesunden Person betrieben werden (Mindestalter: 15 Jahre). Die Anforderungen an den Bewegungsapparat sowie das Herz- und Kreislaufsystem sind nicht viel anders wie bei vielen anderen Sportarten.

Besondere medizinische Risiken im Fallschirmsport sind:
• Ohrenbereich (Druckausgleich)
• besondere Belastung der Wirbelsäule (Bandscheiben)
• besondere Belastung der Beine durch Landungen (Bänder, Gelenke)
• Augen (mangelnde Höheneinschätzung durch Farbenblindheit oder fehlende Sehschärfe)

Folgende Kriterien schließen eine Tauglichkeit in der Regel aus bzw. führen zu einer zeitlichen Untauglichkeit. In Zweifelsfällen hat eine Abklärung durch einen Flugmediziner zu erfolgen.

1. Herz und Kreislauf
• manifeste koronare Herzerkrankung
• Zustand nach Herzinfarkt
• Herzinsuffizienz
• Hochdruck mit Blutdruckwerten über 180/100 mmHg in Ruhe

2. Atmungsorgane
Die Atmungsorgane müssen frei von allen akuten und chronischen Erkrankungen sein, die die
Leistungsfähigkeit der Lunge erheblich beeinträchtigen. Ausschlusskriterien sind u.a.
• Therapierefraktäres Asthma bronchiale
• Neigung zu Spontan-Pneumothorax
• hochgradiges Lungenemphysem

3. Endokrines System
insulinpflichtige Diabetes (Betroffene können nach einer ärztlichen Abklärung allenfalls unter
obligatorischer Verwendung eines Öffnungsautomaten springen)
4. Bewegungsapparat / Extremitäten
• schwere Funktionsstörungen der oberen und unteren Extremitäten
• schwere Bewegungseinschränkungen und Instabilität der Wirbelsäule
• habituelle Schulterluxationen
• künstlicher Gelenkersatz

5. Blut und blutbildene Organe
• hochgradige Anämien

6. Augen und Sehschärfe
• eine korrigierte Sehschärfe von weniger als 0,5 Visus
• erhebliche Gesichtsfeldausfälle (augenärztliche Abklärung)

7. Hals, Nasen, Ohren
Alle akuten, chronischen und progressiven pathologischen Veränderungen der äußern,
mittleren oder inneren Ohren, die den Bewerber bei der sicheren Ausübung des Sportes
beeinträchtigen können.



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